Informationen zur Ausübung der Fischerei in den Naturschutzgebieten an der Elbe

Folgende Information hat uns vom Landkreis Harburg erreicht:

 

"An der Elbe im Landkreis Harburg wurden zum 1. März 2021 die Naturschutzgebiete „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ sowie „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ ausgewiesen.

 

Die Fischerei an den Stillgewässern und an der Elbe ist dort weiterhin möglich, sofern sie ordnungsgemäß ausgeübt wird und die natürlichen Lebensräume im Gewässer und an den Ufern geschont werden.

 

In der Vergangenheit kam es im Rahmen von Kontrollen durch die Rangerinnen und Ranger der kreiseigenen Landschaftswacht sowie der zuständigen Wasserschutzpolizei wiederholt zu Missverständnissen darüber, welche Handlungen noch zur ordnungsgemäßen Fischereiausübung gehören. Dabei wurden unter anderem das Zelten, Lagern oder Grillen an der Elbe sowie das Befahren und Parken mit Kraftfahrzeugen im Schutzgebiet festgestellt. Diese Nutzungen sind mit den Schutzzielen der beiden Naturschutzgebiete nicht vereinbar.

 

Aus diesem Grund hat der Kreistag des Landkreises Harburg in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 die Regelungen zur Fischerei in den Elbe-Naturschutzgebieten durch eine Änderung der Naturschutzgebietsverordnungen konkretisiert.

 

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ausdrücklich:

Das Zelten, Lagern, Grillen sowie das Entzünden offenen Feuers sind auch im Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei im Naturschutzgebiet unzulässig. Der zeitweise Gebrauch einfacher Wetterschutzeinrichtungen, wie zum Beispiel eines Angelschirms, ist zulässig, sofern diese offen und nicht vollständig geschlossen sind, ausschließlich während des Angelns genutzt werden und lediglich dem vorübergehenden Schutz vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen oder Sonne) dienen.

Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen abseits öffentlicher Straßen und Wege ist ebenfalls unzulässig.

 

Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung zur Änderung der Naturschutzgebietsverordnung „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“. Diese gilt inhaltsgleich auch für das Naturschutzgebiet „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“."

 

Die vollständigen Verordnungen und Begründungen sowie weitere Informationen zu den beiden Naturschutzgebieten finden Sie im Internet unter:

https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/naturschutzgebiet-elbeniederung-von-avendorf-bis-roenne-901001584-20100.html?rubrik=901000119

https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/naturschutzgebiet-tideelbe-von-roenne-bis-bunthaeuser-spitze-901001585-20100.html?rubrik=901000119

 

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251211_1-AEVO_Begründung-Elbeniederung_
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